Das kann z.B. so aussehen:
Die Außenverpackung ist das fertige Versandstück, welches dann auch bezettelt werden muss.
ADR, ADN, RID und IMDG-Code sagen übrigens eindeutig aus, dass Art und Anzahl der Innenverpackung bei zusammengesetzten Verpackungen nicht in den Begleitpapieren aufgeführt werden müssen.
Ihr Transportdienstleister möchte dennoch wissen, wie viele Dosen in dem Karton sind? Dann hat er entweder keine Ahnung oder möchte Sie ärgern. Im Gefahrgutrecht steht's jedenfalls nicht…