Zusammengesetzte Verpackung

  1. Falsche Bezeichnung für → „begrenzte Mengen“.
  2. Verpackungsart. Muss durch die stoffspezifische Verpackungsanweisung zugelassen sein. Prinzipiell werden bei zusammengesetzten Verpackungen ungeprüfte (nicht codierte) Innenverpackungen in geprüfte/ codierte Außenverpackungen eingebracht.

Das kann z.B. so aussehen:

Die Außenverpackung ist das fertige Versandstück, welches dann auch bezettelt werden muss.

ADR, ADN, RID und IMDG-Code sagen übrigens eindeutig aus, dass Art und Anzahl der Innenverpackung bei zusammengesetzten Verpackungen nicht in den Begleitpapieren aufgeführt werden müssen.

Trivia

Ihr Transportdienstleister möchte dennoch wissen, wie viele Dosen in dem Karton sind? Dann hat er entweder keine Ahnung oder möchte Sie ärgern. Im Gefahrgutrecht steht's jedenfalls nicht…