ernennungsurkunde
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Ernennungsurkunde
In der Regel die Ernennungsurkunde des Gefahrgutbeauftragten.
Absolut hochtrabender und völlig irreführender Begriff des Gefahrgutrechts, den es per Definition gar nicht gibt.
Gemeintz ist in den meisten Fällen einfach die schriftliche Bestellung des Gefahrgutbeauftragten (Gb).
ernennungsurkunde.1690398111.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/07/26 21:01 von admin