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ernennungsurkunde

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Ernennungsurkunde

In der Regel die Ernennungsurkunde des Gefahrgutbeauftragten.

Absolut hochtrabender und völlig irreführender Begriff des Gefahrgutrechts, den es per Definition gar nicht gibt. Gemeint ist in den meisten Fällen einfach die schriftliche Bestellung des Gefahrgutbeauftragten (Gb).

Ein Stück Papier mit „Unser Gefahrgutbeauftragter heißt XXX und das ist seine Telefonnummer“ am Schwarzen Brett klingt natürlich nicht so wichtig, ist aber schon die vollwertige Ernennungsurkunde.

ernennungsurkunde.1690398227.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/07/26 21:03 von admin