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fahrzeug

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 ===== Gefahrgut ===== ===== Gefahrgut =====
-Ein Fahrzeug im Sinnes des [[adr|ADR]] kann ein Anhänger oder ein Zugfahrzeug zum Transport [[gefahrgut|gefährlicher Güter]] sein. Müssen gemäß ADR pro Fahrzeug Ausrüstungsgegenstände mitgeführt werden (z.B. Unterlegkeile), müssen diese bei einem Verband aus Zugfahrzeug und Anhänger zweifach vorhanden sein. Ein Zugfahrzeug solo oder mit Anhänger bildet eine [[Beförderungseinheit|Beförderungseinheit]].+Ein Fahrzeug im Sinnes des [[adr|ADR]] kann ein Anhänger oder ein Zugfahrzeug zum Transport [[gefahrgut|gefährlicher Güter]] sein. Müssen gemäß ADR pro Fahrzeug Ausrüstungsgegenstände mitgeführt werden (z.B. Unterlegkeile), müssen diese bei einem Verband aus Zugfahrzeug und Anhänger zweifach vorhanden sein. 
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 +Ein Zugfahrzeug solo oder mit Anhänger bildet eine [[Beförderungseinheit|Beförderungseinheit]].
  
 Gemäß der Richtlinie „Beförderung gefährlicher Güter“ der [[EU|EU]] sind Fahrzeuge i.S.d. ADR Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern. Die deutsche [[gefahrgutverordnung_strasse_eisenbahn_binnenschiff|GGVSEB]] hingegen legt in §2 fest, dass der Begriff Fahrzeug auch zwei- und dreirädrige Fahrzeuge einschließt. Zudem muss die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 25km/h betragen. Somit sind zumindest in Deutschland auch Motorroller und Trikes den Vorschriften unterworfen. Die selbstfahrende Arbeitsmaschine wird durch die GGVSEB ebenfalls als Fahrzeug angesehen. Gemäß der Richtlinie „Beförderung gefährlicher Güter“ der [[EU|EU]] sind Fahrzeuge i.S.d. ADR Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern. Die deutsche [[gefahrgutverordnung_strasse_eisenbahn_binnenschiff|GGVSEB]] hingegen legt in §2 fest, dass der Begriff Fahrzeug auch zwei- und dreirädrige Fahrzeuge einschließt. Zudem muss die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 25km/h betragen. Somit sind zumindest in Deutschland auch Motorroller und Trikes den Vorschriften unterworfen. Die selbstfahrende Arbeitsmaschine wird durch die GGVSEB ebenfalls als Fahrzeug angesehen.
fahrzeug.1712337565.txt.gz · Zuletzt geändert: 2024/04/05 19:19 von admin