feinstblechverpackung
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Feinstblechverpackung
Verpackung für Gefahrgut aus Dünnblech, definiert in Unterabschnitt 6.1.4.22 ADR/ RID. Verpackungscodierung „0A1“ (Feinstblechverpackung mit nicht abnehmbarem Deckel) oder „0A2“ (Feinstblechverpackung mit abnehmbarem Deckel).
Die Verpackungscodierung auf Feinstblechverpackung beginnt statt mit den Buchstaben „UN“ bzw. dem UN-Symbol mit der Kennung „ADR“, „RID“ oder „ADR/RID“. Deutlich dünner als Fässer oder Kanister; Transport ist nur im Gültigkeitsbereich von ADR/ RID/ ADN zulässig.
Siehe auch
→ MoU
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