gas
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gas [2023/04/20 09:46] – admin | gas [2024/02/19 14:31] (aktuell) – [Gefahrstoff] admin | ||
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- | Gase sind grundsätzlich als Gefahrgut zu befördern. Ausnahmen gelten nur für druckfreie, | + | Gase sind grundsätzlich |
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+ | Die [[klassen|Klasse]] 2 wird mit drei [[gefahrzettel|Gefahrzetteln]] dargestellt: | ||
- Muster 2.1 für brennbare Gase (rot) | - Muster 2.1 für brennbare Gase (rot) | ||
- Muster 2.2 für nicht brennbare, nicht giftige Gase (grün) | - Muster 2.2 für nicht brennbare, nicht giftige Gase (grün) | ||
- Muster 2.3 für giftige Gase (weiß) | - Muster 2.3 für giftige Gase (weiß) | ||
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+ | ===== Gefahrstoff ===== | ||
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+ | Gefasste Gase unterliegen grundsätzlich dem [[gefahrstoff|Gefahrstoffrecht]]. Die Regeln für die Lagerung und den Umgang mit solchen Gasen sind deutlich umfangreicher als für den Transport. Generell gilt: | ||
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+ | * Durchführung einer [[gefaehrdungsbeurteilung|Gefährdungsbeurteilung]] | ||
+ | * Lagerung mit Zutrittsbeschränkung für Unbefugte | ||
+ | * Besonderer Brandschutz für Läger | ||
+ | * Lagerung im Freien oder mit ausreichender Belüftung | ||
+ | * keine Lagerung unter Erdgleiche | ||
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==== Siehe auch ==== | ==== Siehe auch ==== |
gas.1681976776.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/04/20 09:46 von admin