gas
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Gase
Gemäß Gefahrgutrecht sind Gase definiert als Stoffe, die bei 50°C einen Dampfdruck von mehr als 300 kPa (3bar) haben oder bei 20°C und dem Standarddruck von 101,3 kPa vollständig gasförmig sind.
Gefahrgut
Gase sind grundsätzlich als Gefahrgut zu befördern. Ausnahmen gelten nur für druckfreie, harmlose Gase. Die Klasse 2 wird mit drei Gefahrzetteln dargestellt:
- Muster 2.1 für brennbare Gase (rot)
- Muster 2.2 für nicht brennbare, nicht giftige Gase (grün)
- Muster 2.3 für giftige Gase (weiß)
Siehe auch
gas.1681976776.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/04/20 09:46 von admin