hgb
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HGB
Handelsgesetzbuch.
Gefahrgutrechtlich ohne Relevanz. Definiert u.a. den Versender, allerdings eben nicht im Sinne des gefahrgutrechtlichen Absenders. Gewinnt schnell an Bedeutung, wenn die Ladungssicherung betrachtet werden muss.
hgb.1702392759.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/12/12 15:52 von admin