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hoechstzulaessige_bruttomasse

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Höchstzulässige Bruttomasse

Im Gefahrgutrecht nur im Zusammenhang mit IBC oder Tanks definiert.

  • IBC: Die Summe aus der Masse des IBC, der Bedienungsausrüstung, der baulichen Ausrüstung und der höchstzulässigen Nettomasse (an Gefahrgut, das in dem IBC verpackt werden darf).
hoechstzulaessige_bruttomasse.1682679174.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/04/28 12:52 von admin