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IMO-Erklärung
Beförderungspapier für den Transport gefährlicher Güter auf See (englisch: IMO-Declaration). Die IMO-Erklärung ist nur noch inhaltlich vorgeschrieben; der IMDG-Code enthält nur noch eine Empfehlung. Fotokopien/ Faxe sind zulässig, der schraffierte Rand muss nicht dabei sein; geschweige denn in rot.
Die IMO-Erklärung muss die Pflichtangaben gemäß Teil 5.4 IMDG-Code enthalten und unterschrieben sein. Der Unterzeichner (Versender) muss namentlich und mit Position/ Firmenzugehörigkeit angegeben sein und ist für den Inhalt verantwortlich.
Weiterer Bestandteil ist das Packzertifikat.
IMO-Erklärungen dürfen als Beförderungspapier für Straße/ Schiene genutzt werden. In diesen Fällen muss jedoch auf die Anwendung von Absatz 1.1.4.2.1 hingewiesen werden.
Siehe auch
In eigener Sache
Siehe auch hier. Eine Druckvorlage als PDF finden Sie in unserem geschützten Kundenbereich.