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IMO-Erklärung
Dokument für den Transport gefährlicher Güter auf See (englisch: IMO-Declaration).
Die IMO-Erklärung ist nur inhaltlich vorgeschrieben; der IMDG-Code enthält eine unverbindliche Empfehlung. Fotokopien/ Faxe sind zulässig, der schraffierte Rand muss nicht dabei sein; geschweige denn in rot. Allerdings sind Seefahrer Traditionalisten und lieben die alte Form…
Die IMO-Erklärung muss für jedes Gut enthalten:
- Angabe der vollständigen Klassifizierung
- Angabe der eingesetzten Umschließung und deren Anzahl
- das Packzertifikat
- den Flammpunkt (Flp) für entzündliche Sachen
- den Hinweis „Umweltgefährdend“ bzw. „marine pollutant“ für entsprechende Stoffe
IMO-Erklärungen dürfen als Beförderungspapier für Straße/ Schiene genutzt werden. In diesen Fällen muss jedoch auf die Anwendung von Absatz 1.1.4.2.1 ADR/ RID hingewiesen werden.
Trivia
Bezeichnungen für die IMO-Erklärung sind auch „DGD“ für „dangerous goods declaration“ bzw. „IMO-DGD“ oder auch „DGN“ für „Dangerous Goods Note“.
Siehe auch
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