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Diverse mögliche Bedeutungen im Gefahrgutrecht:
- Kategorie zur Einstufung von Verstößen bei Gefahrguttransporten
Die Kategorien für die Einstufung von Verstößen findet sich in der Richtline „95/50/EG über einheitliche Verfahren für die Kontrtolle von Gefahrguttransporten auf der Straße“ der EU. Dabei gilt:
- Kategorie I: Der Verstoß ist so schwer, dass unverzüglich Maßnahmen einzuleiten sind die Weiterfahrt bis zur Abstellung des Mangels untersagt werden muss.
- Kategorie II: Ein schwerer Verstoß, der nach Möglichkeit vor Ort abgestellt werden soll. Hier hat das Kontrollorgan einen Entscheidungsspielraum, ob die Untersagung der Weiterfahrt angemessen ist (z.B. Prüffristen von IBC sind überschritten).
- Kategorie III: Verstoß mit geringer Gefahr, die sich vor Ort nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand abstellen lassen (z.B. Gefahrzettel sind geringfügig zu klein).
kategorie.1743419553.txt.gz · Zuletzt geändert: 2025/03/31 13:12 von admin