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kennzeichnungspflichtig

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Kennzeichnungspflichtig

Im Sinne des ADR besteht die Pflicht zur Kennzeichnung von Beförderungseinheiten mit orangen Warntafeln für jeden Transport gefährlicher Güter. Hiervon darf abgewichen werden, wenn die Mengen an Bord so gering sind, dass sie als nicht kennzeichnungspflichtig angesehen werden dürfen.

Diese Mengen sind stoffspezifisch; näheres finden Sie unter nicht kennzeichnungspflichtig.

Besteht Kennzeichnungspflicht, muss der Fahrzeugführer im Besitz einer gültigen ADR-Bescheinigung und das Fahrzeug mit Schutzausrüstung ausgestattet sein.

kennzeichnungspflichtig.1606335377.txt.gz · Zuletzt geändert: 2020/11/25 21:16 von admin