kennzeichnungspflichtig
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Kennzeichnungspflichtig
Im Sinne des ADR besteht die Pflicht zur Kennzeichnung von Beförderungseinheiten mit orangen Warntafeln für jeden Transport gefährlicher Güter. Kennzeichnungspflichtige Transporte müssen von Fahrern mit ADR-Bescheinigung und Schutzausrüstung durchgeführt werden.
Hiervon darf abgewichen werden, wenn die Mengen an Bord so gering sind, dass sie als nicht kennzeichnungspflichtig angesehen werden dürfen.
kennzeichnungspflichtig.1606425910.txt.gz · Zuletzt geändert: 2020/11/26 22:25 von admin