kreislaufwirtschaftsgesetz
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Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Offiziell „Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)“
Grundlage für den innerdeutschen Umgang mit Abfall als solchem, Abfalltransporte, Genehemigungsverfahren usw. Ferner Rechtsgrundlage für weiter führende Gesetze und Verordnungen wie das Batteriegesetz.
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