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kreislaufwirtschaftsgesetz

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Offiziell „Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)“

Grundlage für den innerdeutschen Umgang mit Abfall als solchem, Abfalltransporte, Genehemigungsverfahren usw. Ferner Rechtsgrundlage für weitere Gesetze und Verordnungen wie das Batteriegesetz.

Das KrWG fußt auf europäischem Recht und setzt somit u.a. die AVV um. Daher kennt die Abfallgesetzgebung gefährliche Abfälle. Das ist aber ausdrücklich nicht direkt gleichzusetzen mit Gefahrstoff oder Gefahrgut.

Siehe auch

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