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Abfallbeauftragter
Ganz genau „Betriebsbeauftragter für Abfall“.
Deutschland
In Deutschland vorgegeben durch das KrWG. Der Abfallbeauftragte soll primär den Unternehmer beraten.
Vorgeschrieben ist ein Abfallbeauftragter für die Betreiber von genehmigungsbedürftigen Anlagen, in denen mit Abfällen umgegangen wird (Behandlung, Entsorgung, usw.) und für Betreiber von Rücknahmesystemen. Hinzu kommen u.a. die Vertreiber von Elektro-/ Elektronikgeräten, die diese wieder zurück nehmen und Hersteller/ Vertreiber von Transport- und Verkaufsverpackungen.
Der Abfallbeauftragte muss grundsätzlich ein Betriebsangehöriger sein.
Österreich
In Österreich muss ein Abfallbeauftragter von Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitern bestellt werden (gem. §11 Abfallwirtschaftsgesetz - AWG). Neben der Beratung bestehen hier mehr Überwachungspflichten.
