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AVV

  1. Allgemeiner Vertrag für die Verwendung von Güterwagen.
  2. Europäische Abfallverzeichnis-Verordnung. Stuft Abfälle mit 6-stelligen Abfallschlüsselnummern ein.

Die Einstufung erfolgt zunächst durch Zuordnung der Entstehungs-Branche, dann in einer feineren Aufzählung verschiedener branchentypischer Prozesse und zuletzt durch eine numerische Aufzählung.

Zusätzlich können Abfallarten mit einem * gekennzeichnet werden (daher werden sie auch „Sternchen-Einträge“ genannt). Diese Abfälle sind dann „gefährliche“ Abfälle, allerdings nur im abfallrechtlichen Sinne. Gefährliche Abfälle können auch Gefahrgut sein, müssen es aber nicht. So sind Leuchtstoffröhren kein Gefahrgut, haben aber die Einstufung als gefährlicher Abfall 200121*.

Abfälle, die als nicht gefährlich eingestuft sind, können wiederum dann doch Gefahrgut darstellen. Das gilt z.B. für Gase in Druckbehältern. Sie müssen als Gefahrgut befördert werden, sind aber mit 160505 kein gefährlicher Abfall.

Eine direkte Zuordnung von Abfallschlüsseln zu Gefahrgutklassifizierungen oder umgekehrt ist in den meisten Fällen nicht möglich.


In eigener Sache

Die Dienstleistung der Klassifizierung nach Gefahrgutrecht bieten wir Ihnen hier an.

avv.txt · Zuletzt geändert: von admin