rid
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RID
Reglement international concernant le transport de marchandises Dangereuses par Chemin de fer.
Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung von Gefahrgut.
Gilt in den RID-Vertragsstaaten, die nicht zwingend zeitgleich ADR-Vertragsstaaten sein müssen (z.B. Monaco). Allerdings fordert das RID zumindest für Vor- und Nachlauf zum Bahnhof, dass das ADR auch dann angewandt werden muss.
Umsetzung RID
Das RID wird in Deutschland durch die GGVSEB in nationales Recht verbindlich umgesetzt.
Siehe auch
rid.1733408640.txt.gz · Zuletzt geändert: 2024/12/05 15:24 von admin