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rid

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RID

Reglement international concernant le transport de marchandises Dangereuses par Chemin de fer.

Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung von Gefahrgut.

Gilt in den RID-Vertragsstaaten, die nicht zwingend zeitgleich ADR-Vertragsstaaten sein müssen (z.B. Monaco). Allerdings fordert das RID zumindest für Vor- und Nachlauf zum Bahnhof, dass das ADR auch dann angewandt werden muss.

Gültigkeit

Das RID wird jeweils zum 01. Januar eines ungeraden Jahres geändert. Nach einer Übergangsfrist von sechs Monaten muss es von den Beteiligten umgesetzt sein. Aktuell gilt seit dem 01. Juli 2025 nur das RID 2025. Die nächste Rechtsänderung steht dementsprechend zum 01. Januar 2027 an.

Umsetzung RID

Die verbindliche Umsetzung in nationales Recht erfolgt in

  • Deutschland durch die GGVSEB
  • Österreich durch die GGBV
  • Schweiz durch das RSD

Siehe auch

ADR

ADN

IMDG-Code

IATA-DGR

Wagen

rid.1769849544.txt.gz · Zuletzt geändert: von admin