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sonstige_verantwortliche_person

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sonstige verantwortliche Person (svP)

Leidlich üblicher (nirgends definierter) Begriff rund um das Begehen von Ordnungswidrigkeiten, vor allem im Gefahrgutrecht.

Sonstige verantwortliche Personen sind in der Regel die Erfüllungsgehilfen von → beauftragten Personen (bPG). Während die bPG ausdrücklich gesetzlich festgelegte Pflichten wahrnimmt, führt die svP Aufgaben unter der Verantwortung der bPG aus.

Grundsätzlich sind svP nur verantwortlich für ihr Handeln, wenn sie entegegen ausdrücklicher Anweisungen handeln und die bPG gehörige Kontrollen belegen kann.

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