technische_regeln_brennbare_fluessigkeiten
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- | Nicht mehr gültig, dürfen aber zum weiteren Erkenntnissgewinn herangezogen werden. | + | Nicht mehr gültig, dürfen aber zum weiteren Erkenntnissgewinn herangezogen werden. |
Von technischen Regeln darf abgewichen werden, wenn durch andere Maßnahmen das gleiche Schutzziel erreicht wird. Ob eine andere Maßnahme tatsächlich geeignet ist, entscheidet in letzter Instanz die Kontrollbehörde (meist Gewerbeaufsicht). | Von technischen Regeln darf abgewichen werden, wenn durch andere Maßnahmen das gleiche Schutzziel erreicht wird. Ob eine andere Maßnahme tatsächlich geeignet ist, entscheidet in letzter Instanz die Kontrollbehörde (meist Gewerbeaufsicht). |
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