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temperaturkontrolle

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Temperaturkontrolle

Wenn Gefahrgüter zu unerfreulichen Reaktionen (wie Selbstzersetzung oder Polymerisation) neigen, müssen sie stabilisiert werden.

Das kann über beigefügte Stabilisatoren oder Kühlung erfolgen. Wird die Kühlung genutzt, muss die Temperatur überwacht werden. Das Gefahrgutrecht gibt hier vor, wie überwacht und dokumentiert werden muss.

Siehe auch

temperaturkontrolle.1736930838.txt.gz · Zuletzt geändert: von admin