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Verpackungsanweisung
Stoffspezifische Anweisung für das Verpacken von Gefahrgütern in Versandstücken.
Größere Gegenstände dürfen je nach Verpackungsanweisung z.T. auch unverpackt befördert werden. Verpackungsanweisungen können auch Erleichterungen und Freistellungen vom Gefahrgutrecht enthalten.
Die Verpackungsanweisungen können unter der verschiedenene Verkehrsträgern Unterschiede aufweisen. Während die Binnenverkehrsträger und die See in einer Verpackungsanweisung eine Anweisung zum Verpacken eines Stoffes/ Gegenstandes sehen, versteckt die IATA-DGR in den Verpackungsanweisungen (Packing Instructions - PI) auch gerne mal Freistellungen/ Erleichterungen.
Grundsätzlicher Aufbau
Generell sehen die Verpackungsanweisungen Vorgaben für Verpackungen, Großpackmittel und Großverpackungen (Einzelverpackungen)