versandstueck
Unterschiede
Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
Nächste Überarbeitung | Vorhergehende Überarbeitung | ||
versandstueck [2020/11/26 13:39] – angelegt admin | versandstueck [2023/10/10 11:11] (aktuell) – admin | ||
---|---|---|---|
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
====== Versandstück ====== | ====== Versandstück ====== | ||
- | Was am Ende des Verpackungsvorganges fertig etikettiert auf die ([[gefahrgut|Gefahrgut]]-)Reise gehen soll, ist ein Versandstück. Das Gefahrgutrecht unterteilt Versandstücke in [[verpackung|Verpackungen]] (maximaler Inhalt 450 Liter bzw.400kg netto), [[Großpackmittel|Großpackmittel]] (IBC) und [[Großverpackung|Großverpackungen]] (LP) .Definiert im Kapitel 1.2 [[adr|ADR]]/ | + | Was am Ende des Verpackungsvorganges fertig etikettiert auf die ([[gefahrgut|Gefahrgut]]-) Reise gehen //darf//, ist ein Versandstück. |
- | Versandstücke, | + | Das Gefahrgutrecht unterteilt Versandstücke in |
+ | * [[verpackung|Verpackungen]] (maximaler Inhalt 450 Liter bzw.400kg netto), | ||
+ | * [[Großpackmittel|Großpackmittel]] (IBC) und | ||
+ | * [[Großverpackung|Großverpackungen]] (LP) .Definiert im Kapitel 1.2 [[adr|ADR]]/ | ||
+ | |||
+ | Versandstücke müssen i.d.R. über eine [[Verpackungscodierung|Verpackungscodierung]] verfügen und werden über die [[Verpackungsanweisung|Verpackungsanweisungen]] bestimmt. | ||
+ | |||
+ | Versandstücke, | ||
versandstueck.1606394382.txt.gz · Zuletzt geändert: 2020/11/26 13:39 von admin