Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


gefahrgut

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorhergehende Überarbeitung
gefahrgut [2025/04/16 08:56] – [Verkehrsträger] admingefahrgut [2025/04/16 09:10] (aktuell) – [Verkehrsträger] admin
Zeile 26: Zeile 26:
 Durch die Harmonisierungsbemühungen (siehe auch → [[Strukturreform|Strukturreform]]) werden die Klassifizierungsvorschriften der einzelnen Verkehrsträger immer mehr angeglichen. Dennoch liegen auch weiterhin Unterschiede vor. Durch die Harmonisierungsbemühungen (siehe auch → [[Strukturreform|Strukturreform]]) werden die Klassifizierungsvorschriften der einzelnen Verkehrsträger immer mehr angeglichen. Dennoch liegen auch weiterhin Unterschiede vor.
  
-Auf dem Verkehrsträger Straße wird generell unterschieden zwischen [[kennzeichnungspflichtig|kennzeichnungspflichtigen]] und [[nicht kennzeichnungspflichtig|nicht kennzeichnungspflichtigen]] Transporten. Schiene und Binnenschiff kennen eine ähnliche Regelung. +Gefahrguttransporte stellen eine Reihe von Anforderungen an die Beteiligten. Näheres siehe unter:
- +
-Regeltransporte (kennzeichnungspflichtig) stellen eine Reihe von Anforderungen an die Beteiligten. Näheres siehe unter:+
  
 +  * [[klassifizierung|Klassifizierung]]
   * [[adr-bescheinigung|ADR-Bescheinigung]] und [[aufbaukurs|Aufbaukurs]])   * [[adr-bescheinigung|ADR-Bescheinigung]] und [[aufbaukurs|Aufbaukurs]])
   * [[warntafel|Warntafel]]   * [[warntafel|Warntafel]]
 +  * [[kennzeichnungspflichtig|Kennzeichnungspflicht]] und [[nicht kennzeichnungspflichtig|nicht kennzeichnungspflichtig]]
   * [[schutzausruestung|Schutzausrüstung]]   * [[schutzausruestung|Schutzausrüstung]]
   * [[befoerderungspapier|Beförderungspapiere]]   * [[befoerderungspapier|Beförderungspapiere]]
  
-Unabhängig von der [[kennzeichnungspflichtig|Kennzeichnungspflicht]] stellen beide Varianten einen Gefahrguttransport dar. Die [[befoerderungspapier|Beförderungspapiere]], [[verpackung|Verpackungen]], [[pflichten|Pflichten]] und Verantwortlichkeiten (siehe → [[pflichten|Pflichten]]) müssen auch bei der Anwendung von [[kleinmengenregelung|Kleinmengenregeln]] vorschriftenkonform sein.+===== Pflichten ===== 
 + 
 +Wer an Gefahrguttransporten beteiligt ist (auch nur rein administrativ), nimmt [[pflichten|Pflichten]] wahr. Und zwar ausdrücklich auch in Unkenntnis der Rechtslage. 
 + 
 +===== Schulungen ===== 
 + 
 +Wer an Gefahrguttransporten beteiligt ist, muss ausreichend [[schulung|geschult]] sein. Dafür zu sorgen ist grundsätzlich Aufgabe des Arbeitgebers.
gefahrgut.1744786589.txt.gz · Zuletzt geändert: 2025/04/16 08:56 von admin