genetisch_manipulierte_mikroorganismen
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| Mikroorganismen, | Mikroorganismen, | ||
| + | Derartige GMMO stellen grundsätzlich Gefahrgut dar und sind in der [[klassen|Klasse]] 9 einzustufen, | ||
| - | Feststehender Begriff des [[gefahrgut|Gefahrgutrechts]]. | + | Handelt es sich zudem um [[ansteckungsgefährlich|ansteckungsgefährliche]] Mikroorganismen, |
| Die Beförderung derartiger GMMO in lebenden Tieren ist verboten, es sei denn, ein Transport ist anders nicht möglich. | Die Beförderung derartiger GMMO in lebenden Tieren ist verboten, es sei denn, ein Transport ist anders nicht möglich. | ||
| - | Siehe auch → [[Genetisch manipulierte Organismen|GMO]] | + | ==== Siehe auch ==== |
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| + | * [[Genetisch manipulierte Organismen|GMO]] | ||
genetisch_manipulierte_mikroorganismen.1606730737.txt.gz · Zuletzt geändert: von admin
