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genetisch_manipulierte_mikroorganismen

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Genetisch manipulierte Mikroorganismen (GMMO)

Mikroorganismen, deren Genmaterial bewusst so verändert wurde, wie es in der Natur nicht vorkommt.

Feststehender Begriff des Gefahrgutrechts. Derartige GMMO stellen grundsätzlich Gefahrgut dar. Sofern es sich nur um verändertes Genmaterial handelt, sind sie in der Klasse 9 einzustufen. Handelt es sich zudem um ansteckungsgefährliche Mikroorganismen, sind sie der Klasse 6.2 zugeordnet. Wurden diese GMMO jedoch von allen am Transport beteiligten Staaten zur Verwendung zugelassen, unterliegen sie nicht den Vorschriften des Gefahrgutrechts (vorausgesetzt, es bestehen keine weiteren Gefahreneigenschaften).

Die Beförderung derartiger GMMO in lebenden Tieren ist verboten, es sei denn, ein Transport ist anders nicht möglich.

Siehe auch → GMO

genetisch_manipulierte_mikroorganismen.1606730737.txt.gz · Zuletzt geändert: 2020/11/30 11:05 von admin