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temperaturkontrolle

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 Wenn [[gefahrgut|Gefahrgüter]] zu unerfreulichen Reaktionen (wie Selbstzersetzung oder [[polymerisation|Polymerisation]]) neigen, müssen sie [[stabilisiert|stabilisiert]] werden. Wenn [[gefahrgut|Gefahrgüter]] zu unerfreulichen Reaktionen (wie Selbstzersetzung oder [[polymerisation|Polymerisation]]) neigen, müssen sie [[stabilisiert|stabilisiert]] werden.
  
-Das kann über beigefügte Stabilisatoren oder Kühlung erfolgen. Wird die Kühlung genutzt, muss die Temperatur überwacht werden.+Das kann über beigefügte Stabilisatoren oder Kühlung erfolgen. Wird die Kühlung genutzt, muss die Temperatur überwacht werden. Das Gefahrgutrecht gibt hier vor, wie überwacht und dokumentiert werden muss.
  
 === Siehe auch ==== === Siehe auch ====
temperaturkontrolle.1718786606.txt.gz · Zuletzt geändert: 2024/06/19 10:43 von admin