temperaturkontrolle
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| Wenn [[gefahrgut|Gefahrgüter]] zu unerfreulichen Reaktionen (wie Selbstzersetzung oder [[polymerisation|Polymerisation]]) neigen, müssen sie [[stabilisiert|stabilisiert]] werden. | Wenn [[gefahrgut|Gefahrgüter]] zu unerfreulichen Reaktionen (wie Selbstzersetzung oder [[polymerisation|Polymerisation]]) neigen, müssen sie [[stabilisiert|stabilisiert]] werden. | ||
| - | Das kann über beigefügte Stabilisatoren oder Kühlung erfolgen. Wird die Kühlung genutzt, muss die Temperatur überwacht werden. | + | Das kann über beigefügte Stabilisatoren oder Kühlung erfolgen. Wird die Kühlung genutzt, muss die Temperatur überwacht werden. Das Gefahrgutrecht gibt hier vor, wie überwacht und dokumentiert werden muss. |
| === Siehe auch ==== | === Siehe auch ==== | ||
temperaturkontrolle.1718786606.txt.gz · Zuletzt geändert: von admin
