Umschließung für den Transport von Gefahrgut, welche die Begriffsbestimmung für Tank erfüllt und nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden ist. Das Fassungsvermögen muss mehr als 450L betragen. Aufsetztanks erfüllen nicht die Begriffsbestimmungen für Tankcontainer und können i.d.R. nicht im befüllten Zustand auf- oder abgesetzt werden.