Begriff aus der Beförderung von Gefahrgut auf der Straße gemäß ADR.
Eine Beförderungseinheit ist ein Kraftfahrzeug ohne oder mit einem Anhänger und kann somit per Definition aus einem oder zwei Fahrzeugen bestehen (Zugmaschine oder Verband aus Zugmaschine und Anhänger; Definition trifft auch auf Zugmaschine + Sattelauflieger zu).
Definiert in Kapitel 1.2 (ADR).
Die Trennung Beförderungseinheit/ Fahrzeug ist an vielen Stellen im Gefahrgutrecht wichtig. So können Ausrüstungsvorschriften für das Eine oder das Andere gelten:
Englisch: transport unit
Französisch: unité de transport
Polnisch: jednostce transportowej
Spanisch: unidad de transporte
Wird Gefahrgut mittels Fahrzeugen befördert, die keine Kraftfahrzeuge sind (z.B. Fahrrad, Pferdekutsche), gelten diese nicht als Beförderungseinheiten bzw. unterliegen nicht dem Gefahrgutrecht.