Begriff aus der Beförderung von Gefahrgut auf der Straße gemäß ADR.
Eine Beförderungseinheit ist ein Kraftfahrzeug ohne oder mit einem Anhänger und kann somit per Definition aus einem oder zwei Fahrzeugen bestehen (Zugmaschine oder Verband aus Zugmaschine und Anhänger; Definition trifft auch auf Zugmaschine + Sattelauflieger zu).
Definiert in Kapitel 1.2 (ADR).
Englisch: transport unit
Französisch: unité de transport
Polnisch: jednostce transportowej
Spanisch: unidad de transporte
Wird Gefahrgut mittels Fahrzeugen befördert, die keine Kraftfahrzeuge gelten (z.B. Fahrrad, Pferdekutsche), gelten diese nicht als Beförderungseinheiten bzw. unterliegen nicht dem Gefahrgutrecht.