Beförderungskategorie

Einteilung von Gefahrgütern hinsichtlich ihres Gefahrenpotenzials auf den Binnenverkehrsträgern. Die Beförderungskategorie wird den Stoffen spezifisch mit einer arabischen Zahl zwischen 0 und 4 zugeordnet. Zu finden in der Tabelle A der jeweiligen Verkehrsträgervorschrift und im Unterabschnitt 1.1.3.6.

Nicht zu verwechseln mit der Verpackungsgruppe.

Siehe auch → nicht kennzeichnungspflichtig