Begleitschein

Dokument zur Beförderung von Abfällen in Deutschland. Vorgeschrieben durch das Abfallgesetz. Enthält Angaben über Art und Menge des Abfalls, Abfallerzeuger, -transporteur und –entsorger. Muss mit einer fortlaufenden Nummer versehen sein. I.d.R. abgelöst durch elektronische Verfahren.

Kann als Beförderungspapier für Gefahrgüter genutzt werden.