Bußgeld

Kostenpflichtige erzieherische Maßnahme.

Bußgelder werden bei Ordnungswidrigkeiten verhängt. Bei geringen Verstößen ist ein Verwarngeld möglich.

Für Bußgelder gelten folgende Grundsätze:

Keine normalen Tatumstände liegen vor, wenn

Dann dürfen die Regelsätze erhöht werden; bei Vorsatz oder Gewinnabsichten kann aus der Ordnungswidrigkeit eine Straftat werden.

Für Verstöße im Gefahrgutrecht legt in Deutschland die RSEB fest, wer wie viel zahlen darf. Bei Verstößen gegen die StVO regelt der Bußgeldkatalog das Bußgeld und mögliche Punkte für das Fahreignungsregister („Punkte in Flensburg“).

Hier ist zu beachten, dass Spezialrecht generelles Recht übertrumpft. Wird z.B. die Ladungssicherung bei Gefahrguttransporten missachtet, gibt es ein Bußgeld nach Gefahrgutrecht. Die Punkte gemäß StVO gibts aber oben drauf…