Entlader

Wer Gefahrgut von einer Beförderungseinheit ablädt, ist Entlader. Der Entlader kann, muss aber nicht, gleichzeitig Empfänger der Ware sein.

Zu den Pflichten des Entladers gehört die Kontrolle der Sendung auf Richtigkeit. Ferner darf er nicht abladen, wenn z.B. durch Beschädigung der Versandstücke eine Gefährdung besteht.

Achtung! „Nicht abladen“ bedeutet ausdrücklich nicht, dass die Annahme verweigert und die Ware zurück geschickt wird! Bestehen Gefahren während der Entladung, muss diese Gefahr beseitigt werden. Was meistens den Einsatz von Rettungskräften erforderlich macht.