Verpackungsart mit zylindrischer Form für den Transport gefährlicher Güter. Fässer gelten als Versandstücke und können aus verschiedenen Werkstoffen gefertigt sein. Maximale Größe 450L, nach unten keine Grenze („Fässer“ mit einem Inhalt von 0,2L sind durchaus gängig).
Kennbuchstabe für die Verpackungscodierung ist „1“:
UN 1A1/Y 1.4/150/98/NL/VL 824
Nicht als Fässer im Sinne der Gefahrgutvorschriften gelten Holzfässer. Die sind generell gar nicht mehr zulässig (außer im Rahmen der Herstellung von hochprozentigen Getränken).