Verpackung für Gefahrgut aus Dünnblech, definiert in Unterabschnitt 6.1.4.22 ADR/ RID. Hat die Verpackungscodierung „0A1“ (Feinstblechverpackung mit nicht abnehmbarem Deckel) oder „0A2“ (Feinstblechverpackung mit abnehmbarem Deckel). Gelten als Versandstücke.
Die Verpackungscodierung auf Feinstblechverpackung beginnt statt mit den Buchstaben „UN“ bzw. dem UN-Symbol mit der Kennung „ADR“, „RID“ oder „ADR/RID“. Deutlich dünner als Fässer oder Kanister; Transport ist nur im Gültigkeitsbereich von ADR/ RID/ ADN zulässig.