Gedeckte Fahrzeuge

Bei gedeckten Fahrzeugen i.S.d. ADR handelt es sich um ein Fahrzeug mit geschlossenen Aufbauten (Kastenaufbau).

Gedeckte Fahrzeuge ohne besondere Einrichtungen gelten als nicht ausreichend belüftet für den Transport von Gasen.

Die Nutzung des Hinweisschildes „Vorsichtig öffnen“ ist in Deutschland unzulässig. Wirklich!

Siehe auch

bedecktes Fahrzeug

offenes Fahrzeug