(schriftlicher) Hinweis auf Gefahren.
Das Gefahrgutrecht kennt in Einzelfällen schriftliche Hinweise, die durch Sondervorschriften auf Versandstücken angebracht werden müssen.
Im Gefahrstoffrecht wird festgelegt, dass auf Verpackungen Warnhinweise angebracht werden müssen.
Das sind einerseits die Signalwörter „Achtung!“ oder „Gefahr!“ und andererseits die ausformulierten Hinweise ( → H-Sätze) auf die Gefahren des Produktes.