Inhaltsverzeichnis

Gefahrenhinweis

(schriftlicher) Hinweis auf Gefahren.

Gefahrgut

Das Gefahrgutrecht kennt in Einzelfällen schriftliche Hinweise, die durch Sondervorschriften auf Versandstücken angebracht werden müssen.

Gefahrstoff

Im Gefahrstoffrecht wird festgelegt, dass auf Verpackungen Warnhinweise angebracht werden müssen.

Das sind einerseits die Signalwörter „Achtung!“ oder „Gefahr!“ und andererseits die ausformulierten Hinweise ( → H-Sätze) auf die Gefahren des Produktes.