(Gefahren-) Kategorie zur Einstufung von Verstößen bei Gefahrguttransporten
Die Kategorien für die Einstufung von Verstößen finden sich in der Richtline „95/50/EG über einheitliche Verfahren für die Kontrtolle von Gefahrguttransporten auf der Straße“ der EU. Dabei gilt:
Kategorie I: Der Verstoß ist so schwer, dass unverzüglich Maßnahmen einzuleiten sind und die Weiterfahrt bis zur Abstellung des Mangels untersagt werden muss (z.B. mangelhafte Ladungssicherung).
Kategorie II: Ein schwerer Verstoß, der nach Möglichkeit vor Ort abgestellt werden soll. Hier hat das Kontrollorgan einen Entscheidungsspielraum, ob die Untersagung der Weiterfahrt angemessen ist (z.B. Prüffristen von IBC sind überschritten).
Kategorie III: Verstoß mit geringer Gefahr, die sich vor Ort nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand abstellen lassen (z.B. Gefahrzettel sind geringfügig zu klein).