Kunststoff-Uhr

Üblicher, aber nicht definierter Begriff im Gefahrgutrecht für die Darstellung des Jahres/ Monats der Herstellung eines Versandstückes aus Kunststoff in Form einer Uhr oder „TÜV-Plakette“.

Umschließungen aus Kunststoff dürfen nicht länger als fünf Jahre für Gefahrgüter genutzt werden,; für einige Stoffe ist sogar eine kürzere Verendungsdauer vorgeschrieben. zu berechnen ist dies anhand des Jahres/ Monats der Herstellung.

Der Kanister aus dem Beispiel wurde im Mai 2013 produziert und durfte bis zum April 2018 genutzt werden.

Siehe auch

Verpackungscodierung