Der Transport von Gefahrgütern in internationalen Seegewässern ist eine (internationale) Seereise.
Dabei muss der IMDG-Code angewandt werden. Als „Kurze internationale Seereise“ gilt eine Fahrt,
Handelt es sich um eine „kurze internationale Seereise“, können Unterschiede in den Staukategorien durch Sondervorschriften entstehen (z.B. beim Transport defekter Lithium- oder Natrium-Batterien).