Lose Schüttung

Transport von Gefahrgütern ohne Umschließung. Der Transport in loser Schüttung ist nur zulässig, wenn die Sondervorschriften des ADR/ RID dies zulassen (Sondervorschriften „VV“ in Tabelle A, Spalte 17 bzw. Abschnitt 7.3.3 ADR/ RID).

Transporte werden üblicherweise in Containern oder Fahrzeugen mit entsprechenden Aufbauten durchgeführt („Mulden-Kipper“).

Ebenfalls als lose Schüttung im Sinne des ADR gelten Silo-Transporte, siehe Bild.

Lose Schüttung ist möglich im Bereich Straße, Schiene, Binnenschiff und See. In der Luftfahrt eher unbeliebt.