Wenn ein brennbarer flüssiger/ gasförmiger Stoff ein zündfähiges Dampf/ Luftgemisch erzeugt, verbrennt dieses bei Zündung. Innerhalb der Explosionsgrenzen erfolgt diese Verbrennung explosionsartig. Oberhalb der OEG ist das Dampf/ Luftgemisch so gesättigt, dass es zwar noch abbrennen kann, aber keine Explosion verursacht. Die Angabe der Explosionsgrenzen ist in Sicherheitsdatenblättern vorgeschrieben.
Siehe auch → untere Explosionsgrenze.