Stoffe und Gegenstände, die radioaktive Strahlung aussenden.
Instabile Atomkerne senden ionisierende Strahlung aus. Diese Strahlung kann in Form abgestrahlter Teilchen (alpha- oder beta-Teilchen) oder in Form von Strahlungsenergie (gamma-Strahlung) abgehen.
Radioaktive Strahlung ist technisch (z.B. in Messgeräten) und medizinisch nutzbar, schädigt Organismen jedoch bei unsachgemäßem Gebrauch bzw. unbeabsichtigter Freisetzung. Freigesetztes radioaktives Material kann andere Gegenstände vor allem auf der Oberfläche kontaminieren (SCO).
Werden radioaktive Stoffe und Gegenstände befördert, ist das Gefahrgutrecht anzuwenden. Radioaktive Stoffe unterliegen immer der Klasse 7, auch wenn sie über Nebengefahren verfügen.