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Sicherungsplan (SichPlan)

Maßnahmenkatalog, um die Möglichkeiten zu minimieren, Gefahrgüter zu terroristischen Zwecken einzusetzen (Sicherung).

Ist von Transportbeteiligten zu erstellen, die Gefahrgüter mit besonders hohem Gefahrenpotenzial (→ HCDG) befördern. Geregelt in Kapitel 1.10 ADR/ RID/ ADN/ Kapitel 1.4 IMDG-Code. Wer Zugang zu Bereichen hat, in denen Sicherungspläne erstellt oder aufbewahrt werden bzw. direkten Zugang zu solchen Plänen hat, muss gemäß der SÜFV überprüft werden.

Grundgedanke des Sicherungsplanes ist es, den Zugang zu HCDG so gut wie möglich einzuschränken und den Missbrauch dieser Stoffe unmöglich zu machen. Hängt in erster Linie jedoch nicht von der Schönheit des Sicherungsplanes ab, sondern vielmehr von der Bereitschaft aller Transportbeteiligten, die Augen offen zu halten und vielleicht einmal mehr zu fragen. Oder die Polizei hinzuzuziehen.

Befreiungen

Vom Sicherungsplan befreit ist alles, was als begrenzte Menge auf die Reise geht. Zudem alle Produkte, die als Kleinmenge gemäß 1.1.3.6 befördert - davon sind allerdings die Produkte der Klasse 1 ausgenommen.

Siehe auch

ISPS-Code

SVHC

Terrortrottel