Da Gefahrguttransporte auf der Straße ein erhöhtes Risiko darstellen, können einzelne Strecken dafür gesperrt werden. Alternativ können Gebote ausgesprochen werden, welche Strecken Gefahrgutfahrzeuge nutzen müssen.
Genutzt werden sollen dafür Verkehrszeichen, die europäisch einheitlich sind. Klappt noch nicht immer…
Nicht zu verwechseln mit der → Fahrwegbestimmung
→ Verbote
Durchfahrt verboten für Beförderungseinheiten mit kennzeichnungspflichtigen Mengen gefährlicher Güter.
Durchfahrt verboten für Beförderungseinheiten mit kennzeichnungspflichtigen Mengen gefährlicher Güter.
Durchfahrt verboten für Beförderungseinheiten mit kennzeichnungspflichtigen Mengen gefährlicher Güter.
Durchfahrt verboten für Beförderungseinheiten mit wassergefährdenden Stoffen.
Trotz des Piktogramms bezieht sich dieses Zeichen nicht nur auf Tanktransporte. Hier gibt es zudem leider deutliche Unterschiede in der Auslegung in den einzelnen EU-Staaten. In Deutschland gilt dieses Verbot ausdrücklich unabhängig von der Kennzeichnungspflicht ab 20L wassergefährdender Stoffe.
Bedeutet für alle Fahrer: Verhalte Dich besonders vorsichtig! Gilt unabhängig von der Ladung.
Tunnelbeschränkung, siehe dort
Beförderungseinheiten mit kennzeichnungspflichtigen Mengen gefährlicher Güter müssen der Beschilderung folgen.
Beförderungseinheiten mit kennzeichnungspflichtigen Mengen gefährlicher Güter müssen der Beschilderung folgen.
Beförderungseinheiten mit wassergefährdender Ladung müssen der Beschilderung folgen.
Beförderungseinheiten mit kennzeichnungspflichtigen Mengen gefährlicher Güter haben hier eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30km/h.