Unerfreuliche Stoffeigenschaft, die allerdings je nach Rechtsbereich unterschiedliche definiert wird. Der Begriff „umweltgefährdend“ ist nicht automatisch gleichbedeutend mit → wassergefährdend.
Stoffe, die i.S.d. Gefahrgutrechts eine starke Gefahr für die Umwelt darstellen. Im Seerecht als Meeresschadtstoff bezeichnet.
Die Umweltgefährdung
kann Haupt- oder Nebengefahr sein. Umweltgefährdende Stoffe ohne weitere Gefahren werden in der Klasse 9 eingestuft.
Umweltgefährdende Stoffe müssen mit dem Symbol „Fisch & Baum“ gekennzeichnet sein.
Betrachtet wird sowohl die Schädigung des Bodens und der aquatischen Umwelt. Gase, die z.B. die Ozonschicht schädigen, gelten nicht als umweltgefährdend im Sinne des Gefahrgutrechts.
Stoffe, die i.S.d. Gefahrstoffrechts
eine starke Gefahr für die Umwelt darstellen. Im Gegensatz zum Gefahrgutrecht berücksichtigt das Gefahrstoffrecht auch die Schädigung der Luft/ Ozonschicht.
Umweltgefährdende Stoffe müssen mit dem Symbol „Fisch & Baum“ mit dem roten Rahmen gekennzeichnet sein. Dieser Aufkleber darf den durch das Gefahrgutrecht (s.o) vorgeschriebenen nicht ersetzen.