Verantwortung

Begriff aus dem Bereich der → Pflichten, insbesondere relevant bei Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Im rechtlichen Sinne wird „Verantwortung“ einer handelnden (oder nicht handelnden) natürlichen Person zugeschrieben. Die Verantwortung besteht gegenüber anderen natürlichen oder juristischen Personen/ Personengruppen oder der Umwelt. Die Verantwortung entsteht durch die dem Verantwortlichen durch Rechtsnormen zugeschriebenen Pflichten.

Verantwortung im gefahrgutrechtlichen Sinne enthält die Verpflichtung, für die Nichtbeachtung von Gefahrgutvorschriften einzustehen - bis zum Bußgeld.

Siehe auch

→ Beauftragte Person Gefahrgut (bPG)

→ sonstige verantwortliche Person (svP)