Y-Codierung

Bezeichnung für die Zulassung eines Versandstücks.

In Y-codierte Versandstücke darf nur die Verpackungsgruppe II und III eingefüllt werden. Die Codierung muss auf dem Versandstück dauerhaft und gut lesbar angebracht sein sowie mit den Buchstaben „UN“ und der Beschreibung der Verpackungsart beginnen:

UN 1A1/ Y 1.4/150/83/NL/VL 123.

Siehe auch

X-Codierung

Z-Codierung